Powi_Q1.2
Inhalt
Themen⌗
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Entparlamentarisierung
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Gesetzgebungsprozess
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Verfassungsorgane (und ihre Rollen)
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Ablauf
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der Politikzyklus
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Spannungsverhältnisse zwischen Verfassungsorganen
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Exekutive / Legislative
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Legislative / Judikative
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gut zu wissen
- Demokratieformen
- Aufgabenverteilung
Entparlamentarisierung⌗
Entparlamentarisierung ist der Prozess, in dem das Parlament, das (laut GG) mächtigste Deutsche Organ, Kompetenzen im Bereich der Gesetzgebung abgibt.
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Lobbyismus
- Lobbygruppen nehmen Einfluss auf die Gestaltung der Gesetze, obwohl das Aufgabe des Parlaments ist
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Ausschüsse/Gremien
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Der Prozess des Ausformulierens der Gesetzestexte wird beschleunigt, indem Aufgaben ausgelagert werden. Das Können entweder Expertengruppen mit besonderer Expertise auf dem gefragten Fachgebiet oder auch Rechtsanwälte sein. Das kann den Prozess beschleunigen und den Erstvorschlag fachlich besser machen. Aber gleichzeitig schränkt sich das Parlament selbst ein, da die Ausarbeitung der Gesetze im Kompetenzbereich des Parlaments liegt.
Dadurch wird das Parlament nur zu einem “Abnick” Parlament, das die Gesetzesvorschläge nur absegnet.
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EU Ebene
- EU-Richtlinien / -Beschlüsse / -Verordnungen können die Gesetzgebung des Parlaments einschränken, da die genaue Auslegung der Richtlinien der Legislative der Mitgliedsstaaten unterliegt.
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andere Verfassungsorgane
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siehe: “Spannungsverhältnisse "
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Andere Organe übernehmen Aufgaben der Gesetzesgebung
- “Abnick-Parlament”
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interne Spannungen
Konflikt zwischen §38GG (Abgeordnete sind nur dem Gewissen verpflichtet) und den Koalitionsverträgen
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parlamentarische Freiheit
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Fraktionszwang
Konflikt zwischen der Mehrheit im Parlament und der Mehrheit im Bundestag
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Interessenpolitik (den Interessen seiner Position folgend {Länder/Bundesinteressen})
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Parteipolitik (der Linie der Partei folgend)
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Gesetzgebungsprozess⌗
- Verfassungsorgane
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Bundestag
Der Bundestag ist das oberste deutsche Verfassungsorgan.
Es wird direkt vom Volk gewählt und es wählt den Kanzler. Die Abgeordneten des Bundestages bilden die Hälfte der Bundesversammlung und sie wählen die Hälfte der Verfassungsrichter im Bundesverfassungsgericht.
Um in den Bundestag gewählt zu werden braucht eine Partei mindestens 5% der Stimmen.
Aufgaben:
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Gesetzgebung
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Kontrolle der Regierung
- Fragerecht
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Misstrauensvotum
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Untersuchungsausschüsse
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Bundesregierung
Die Bundesregierung setzt sich aus dem Bundeskanzler und den MinisterInnen zusammen. Die Regierung stellt meistens auch die Mehrheit im Bundestag.
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Kabinett-Prinzip (Kanzler ruft Minister für wichtige Entscheidungen zusammen)
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Stellt Gelder zur Verfügung (Verwaltung)
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Beaufsichtigt die Bundesbehörden
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gestaltet die gesellschaftlichen Verhältnisse und äußere Beziehungen
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der Kanzler hat im Kriegsfall den militärischen Oberbefehl
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Bundesrat
Der Bundesrat ist das Organ, das die Länder an der Gesetzgebung beteiligt (Föderalismus). Er besteht aus den Mitgliedern der Länderregierungen. Jedes Land hat mindestens 3 Stimmen (§52GG) und alle weiteren Stimmen werden nach der Einwohnerzahl vergeben.
Aufgaben:
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Verwaltung
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Kontrolle des Bundes (Kompetenzüberschreitungen)
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Wahl der Hälfte der Verfassungsrichter
Ewiges Organ (immer besetzt, weil die Länder zu unterschiedlichen Zeiten wählen)
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Bundespräsident
Der Bundespräsident ist das deutsche Staatsoberhaupt. Er repräsentiert Deutschland nach innen und außen. Allerdings hat er auf keine der Gewalten einen formalen Einfluss. Aber er kann die Auflösung des Bundestages verhindern.
Er wird von der Bundesversammlung auf 5 Jahre gewählt. Man kann maximal 2 Amtszeiten (10 Jahre) Bundespräsident sein.
- Ablauf
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Initiative wird eingebracht
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Bundesrat
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Bundestag
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Bundesregierung
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1,2,3 Lesung im Bundestag
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Vorschlag geht zum Bundesrat
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Bei Zustimmung:
- Bundesregierung und Bundespräsident stimmen zu und das Gesetz ist rechtskräftig
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Bei Einsprüchen:
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Vermittlungsausschuss (Beratung von der Bundesregierung und dem Bundestag)
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Einigung
- Bundesregierung und Bundespräsident stimmen zu
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keine Zustimmung
- Gesetz wird verworfen
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Politikzyklus⌗
Modell:
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Problemdefinition
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Auseinandersetzung
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Entscheidung
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Implementation der Entscheidung
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Evaluation der Entscheidung
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Terminierung oder erneute Problemstellung
Vorteile | Nachteile |
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Politik lässt sich gut und übersichtlich darstellen, sodass sie auch von Laien verstanden werden kann. | Die einzelnen Phasen des Zyklus sind in der Realität nicht so eindeutig zu trennen. |
Spannungsverhältnisse⌗
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Exekutive / Legislative
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Konflikt zwischen Partei- und Interessenpolitik (siehe oben)
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Exekutive übernimmt Aufgaben der Legislative
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Legislative macht vom Fragerecht nicht gebrauch
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Legislative wird zum “Abnick-Parlament”
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Legislative / Judikative
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Judikative verhindert Veränderungen
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Judikative übernimmt Aufgaben der Legislative
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Legislative arbeitet ungenau/ohne Rücksicht auf bestehende Gesetze
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Gut zu Wissen⌗
- Demokratieformen
Demokratieform | Erläuterung |
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repräsentative Demokratie | Die Gewalt geht nicht direkt vom Volke aus, sondern das Volk wird von gewählten Repräsentanten vertreten. |
parlamentarische Demokratie | Eine Unterart der repräsentativen Demokratie, hier bilden die Repräsentanten ein Parlament, welches einen Regierungschef wählt und die Macht ausübt. |
direkte Demokratie | Die Bevölkerung stimmt in Volksabstimmungen und Volksentscheiden direkt über die Politik ab. |
Verbändedemokratie | Interessengruppen und Lobbyverbände beeinflussen die Politik, um ihre Interessen zu vertreten. |
Mediendemokratie | Die Medien und die Öffentlichkeit (Massenberichterstattung) beeinflussen die Politik massiv, indem sie die Meinungsbildung, sowohl der Politiker, als auch der Öffentlichkeit lenkt. |
präsidiale Demokratie | Der Präsident wird getrennt von den anderen Volksvertretern gewählt. Er hat eine besonders prominente Stellung in der Politik des Landes. |
autoritäre Demokratie | Übergangsphase eines autoritär geführten Staates zu einer Demokratie. |
Mitmachdemokratie | Jeder Bürger kann sich auf kleiner Ebene direkt an der politischen Gestaltung beteiligen. |
- Aufgabenverteilung der Gewalten
Exekutive | Legislative | Judikative |
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Beamte | Abgeordnete | Richter |
Verwaltung | Landtag | Landesgerichte |
Bundes- / Landesregierung | Bundesrat | Bundesverfassungsgericht |